Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Verhalten von Hunden im Hinblick auf Gefährlichkeit und Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren begutachte ich schwerpunktmäßig unter 4 Aspekten:

Hunde, die eine Sicherheitsstörung verursacht haben, die zur Anzeige gekommen ist

Hunde, die - reinrassig oder als Mischling - einer Rasse angehören, die in Bayern zu den als gefährlich vermuteten Rassen zählen (nach “: LSTVG; Art. 37i.V.m. VO BMI § 1 Abs. 1 vom 10.07.1992 i.V.m. VO zur Änderung der VO vom 04.09.2002)

Hunde, die in Kindergärten und Schulen für das Sicherheitstraining "Beißt der?" eingesetzt werden

Hunde, die in den Besuchsdienst wie z. B. in Seniorenheime gehen

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Bitte geben Sie als Stichwort an, für welches Gutachten Sie sich interessieren: Sicherheitsstörung, "Kampfhunde", Schulhunde oder Besuchshunde.